Beurteilung der Kompetenz für Lehrberechtigte

28 Juli 2018
28 Juli 2018, Kommentare Kommentare deaktiviert

Was hat ein Prüfer zu kontrollieren, wenn er eine Prüfung abnimmt?
– Medical
– Lizenz
– Flugbuch
– Personalausweis
– Zuverlässigkeitsüberprüfung

Zur Verlängerung der Lehrberechtigung müssen 2 von 3 Verlängerungsvoraussetzungen erfüllt sein
– mindestens 50 Stunden Flugerfahrung in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie innerhalb des Gültigkeitszeitraums
– Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte
– Kompetenzbeurteilung

Kai Naujokat hat in seiner 26 jährigen Laufbahn als Fluglehrer 100 Piloten zum Fluglehrer ausgebildet. Seit 20 Jahren ist er vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannter Sachverständiger zur Abnahmen von praktischen FI(H) Prüfungen und der Abnahme der Kompetenzbeurteilung.

Da unser Kunde vom 28.07.2018 nicht über die geforderte Mindestflugerfahrung verfügte, nahm er an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte teil und absolvierte bei Kai Naujokat die Kompetenzbeurteilung.

Der erste Punkte einer Kompetenzüberprüfung ist die mündliche Überprüfung der theoretische Kenntnisse in Luftrecht, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und -planung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Betriebliche Verfahren, Aerodynamik und Verwaltungsangelegenheiten für die Ausbildung. Dieser Teil nahm 50 Minuten in Anspruch.

Danach absolvierte der Kandidat eine Lehrprobe zum Thema „Barometrische Flugüberwachung“ aus dem Fachgebiet Allgemeine Luftfahrzeugkunde. Diese ist als normale Schulungseinheit anzusehen und dauerte weitere 40 Minuten.

Der dritte Abschnitt befasst sich mit Besprechung vor dem Flug. Dies entspricht der Flugvorbesprechung zwischen Fluglehrer und Flugschüler, um diesen auf die kommende Schulungseinheit vorzubereiten. Der zu Überprüfende war zum zweiten Mal bei HTC. Vor 3 Jahre wurden die Themen Platzrunden, Schräghänge, sowie die allgemeinen Notverfahren behandelt. Das heutige Thema war Autorotationen, Hover-Autorotationen und Recovery von Low RPM. Der Prüfer legt hierbei Wert auf einen roten Faden, fachliche Kompetenz, verständliche Erklärung und visuelle Präsentation. Wichtig ist, dass man den Flugschüler bei seinem aktuellen Wissenstand abholt und auf vorhandenen Wissen aufbaut.

Nun kommt der eigentliche Flug. Hierbei nimmt der zu Überprüfende den Sitzplatz des Fluglehrers ein. Zum Warmwerden startet Kai Naujokat den Flug mit den allgemeinen Normal- und Notverfahren. Im Anschluss startet der didaktische Teil: hier soll der Fluglehrer dem Flugschüler (Prüfer) die Verfahren gemäß dem vorab geführten Briefing beibringen. Hierbei stellt der Prüfer dem zu Überprüfenden speziell die Aufgabe Einfluss der Rotordrehzahl in Verbindung mit Fahrterhöhung und Fahrtreduzierung, sowie durch Veränderung des Einstellwinkels zu erklären. Dann erfolgte eine Sensibilisierung durch den Prüfer: Bei einer Autorotation simulierte er, was passiert, wenn vergisst das reduzierte Drehmoment richtig auszugleichen und bei falschen Eingaben des Flugschülers richtig zu reagieren.
Recovery von Low RPM ist die Wiederherstellung der normalen Betriebsdrehzahl und war die nächste zu absolvierende Übung. Zum Abschluss wurde der Triebwerksausfall in Schwebeflughöhe geschult. Der Unterschied zwischen einer Autorotation und Schwebeflugautorotation in Bezug auf den Pitch liegt darin, dass man bei der Schwebeflugautorotation den Pitch stehen lässt bzw. zieht und bei der Autorotation den Pitch zügig senkt.

Den Abschluss der Überprüfung bildet die Besprechung nach dem Flug. In der Regel werden hier die Übungen nochmals durchgesprochen, der Ist-Stand festgelegt und Inhalt der nächsten Schulungseinheit bekanntgegeben.

Die heutige Kompetenzbeurteilung wurde mit gut bestanden. Für Kai Naujokat ist es wichtig, dass man gegenseitig seine Erfahrungen kommuniziert. Gesamtdauer dieser Prüfung waren 6 Stunden.

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