Innerhalb unseres gewerblichen Flugbetriebes müssen sich alle Berufspiloten an die höchstzulässigen Dienstzeiten halten. Hier gibt es genaue Regelungen für die Flugdienstzeiten, Blockzeiten und Ruhezeiten. So wird gewährleistet, dass jeder Pilot seinen Flugdienst immer fit und ausgeruht antreten kann.
Alle Zeiten werden vom Piloten selbst im Formular für die Flugdienst- und Ruhezeiten (FDRZ) dokumentiert. Die lückenlose Aufzeichnung und die höchstzulässigen Zeiten werden dann vom Flugbetriebsleiter überwacht.
Beispielhaft ist hier die Aufstellung unseres Piloten Kai Naujokat für den Monat Juli zu sehen:
Am 7. Juli gab es einen besonderen Einsatz. Ein kranker Hund musste für eine Herzoperation dringend in eine Spezialklinik nähe Frankfurt gebracht werden. Weil der Tag schon früh begann war klar, dass durch diesen Einsatz die maximale Flugdienstzeit von 10 Stunden pro Tag überschritten wird. Eine Flugdienstzeit beginnt immer mindesten 30 Minuten vor dem ersten Start und endet frühestens 15 Minuten nach der letzten Landung. In solch einem Fall ist es wichtig, dass der Pilot eine vernünftige Pause einlegt.
Vorgeschrieben sind mindestens 3 Stunden Pause in einem ruhig gelegenen Raum mit Schlafmöglichkeit. Um diese Pause nachweisen zu können, bucht sich der Pilot ein Tageszimmer in einem Hotel oder einer Pension. Durch solch eine Pause kann man die Flugdienstzeit auf maximal 18 Stunden pro Tag verlängern. Trotzdem darf der Pilot dabei nicht länger als 10 Stunden am Tag fliegen. Diese maximale Flugzeit entspricht der gesamten Blockzeit, also immer vom Anlassen bis zum Abstellen der Maschine.
Auch am 19. Juli wurde wieder lang geflogen. Am Ende des Tages wurde die Flugdienstzeit mit 10 Stunden und 10 Minuten aber nur leicht überschritten. Der Pilot muss dann begründen und dokumentieren warum er die Zeit überschritten hat. Es kann natürlich immer dazu kommen, dass die Flugdienstzeiten aus unvorhersehbaren Gründen nicht eingehalten werden können. Liegt diese Überschreitung über einer Stunde, ist man verpflichtet dies der Aufsichtsbehörde zu melden.